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Praxiswertschätzung

In der Vergangenheit und zum Teil auch leider in der aktuellen Zeit werden unterschiedlichste Methoden für die Wertermittlung einer Praxis angewandt. Diese wurden dann in Einzelbetrachtung oder gemeinsam als Portfolio zur Praxiswertermittlung herangezogen und als legitim dargestellt.

Tatsächlich gilt das modifizierte Ertragswertverfahren als einziges anzuwendendes Verfahren, wie es vom BGH (Urteil BGH XII ZR 40/09 vom 09.02.2011) und BSG in deren Urteilsbegründungen bestätigt ist.

Basierend auf dem modifizierten Ertragswertverfahren stellen wir Ihnen den Rahmen für einen angemessenen Kaufpreis mit der MLP Praxiswertschätzung nachvollziehbar dar und bieten Ihnen so die Grundlage, um den Wert des Unternehmens für Ihre private und berufliche Ziele als Mediziner:in zu beurteilen.

Muster Praxiswertschätzung

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