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Kooperationsmodelle

Es muss nicht immer eine eigene Praxis sein. Neue gesetzliche Regelungen wie das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz oder das Versorgungsstrukturgesetz bieten attraktive Perspektiven in der ärztlichen Berufsausübung, mit denen sich z.B. Beruf und Familie gut vereinbaren lassen. Ein Beispiel dafür ist die Teilzulassung. So können Sie die Vorteile der ambulanten Versorgung (keine Dienste) mit der Sicherheit einer Anstellung kombinieren.

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