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Berufshaftpflichtversicherung

Eine Haftung aus ärztlicher Tätigkeit kann sich in vielerlei Hinsicht ergeben: In Ausübung Ihrer dienstlichen Tätigkeit, bei freiberuflich ärztlicher Nebentätigkeit, nach Dienstschluss z. B. bei Erste-Hilfe-Leistung an einer Unfallstelle. Hierbei schützt Sie die Berufshaftpflichtversicherung für Ärzte. Sie wehrt unberechtigte Ansprüche von Geschädigten ab und bietet Ihnen Schutz vor Schadensersatzansprüchen, welche aus verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden resultieren können.

Typische Schäden
Schadenbeispiel

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