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Datum
05.03.2019

Welcome Baby

Werdende Eltern sollten sich rechtzeitig um einige Finanzthemen kümmern. Welche Fristen in Sachen Kinder- und Elterngeld sowie Krankenversicherung zu beachten sind.

Welcome Baby
(Fotolia)

Wenn sich Nachwuchs ankündigt, haben werdende Eltern vieles im Blick: Kinderwagen aussuchen, Strampler, Schnuller und Wiege kaufen, vielleicht sogar eine größere Wohnung suchen. Finanzthemen und organisatorische Dinge stehen häufig hinten an. Doch damit nach der Geburt Kindergeld und Elterngeld zügig aufs Konto fließen, müssen einige Fristen beachtet werden.

Auf zum Standesamt

Der wichtigste Behördengang direkt nach der Geburt führt zum Standesamt. Dort müssen sich die frisch gebackenen Eltern die Geburtsurkunde inklusive einiger Zusatz-Bescheinigungen für ihr Neugeborenes ausstellen lassen. Diese Papiere brauchen sie beispielsweise, um Kindergeld und Elterngeld zu beantragen und das Kind bei der Krankenkasse anzumelden.

Beachten: Die Anmeldung beim Standesamt muss innerhalb einer Woche nach der Geburt erfolgen. Beide Elternteile müssen ihre Geburts- und Eheurkunde sowie Pässe mitbringen (am besten alle diese Dokumente schon in der Schwangerschaft raussuchen) und die Geburtsbescheinigung von Krankenhaus oder Hebamme.

Elterngeld beantragen

Wer nach der Geburt des Kindes beruflich kürzer tritt, bekommt Elterngeld vom Staat. Es muss bei der zuständigen Elterngeldstelle – oder auch online beantragt werden. Dafür braucht man unter anderem die Geburtsbescheinigung und eine Kopie der Geburtsurkunde. Beide Papiere gibt es beim Standesamt. Wichtig: Elterngeld wird nur für drei Monate rückwirkend gezahlt. Daher sollte sich das Paar beeilen.

Zwei Varianten stehen zur Auswahl: Entweder können Eltern, die nach der Geburt weniger arbeiten, gemeinsam insgesamt 14 Monate Elterngeld beantragen. Beim ElterngeldPlus wird das Elterngeld doppelt so lange gezahlt – aber in maximal halber Höhe.

Das Elterngeld beträgt mindestens 300 Euro (150 Euro bei ElterngeldPlus) und höchstens 1800 Euro (900 Euro bei ElterngeldPlus) monatlich. Wie viel Elterngeld es im Einzelfall gibt, hängt vom bisherigen monatlichen Nettolohn ab. Eltern mit höheren Einkommen erhalten 65 Prozent, Eltern mit niedrigeren Einkommen bis zu 100 Prozent dieses Voreinkommens.

Steuerklasse wechseln?

Durch geschickte Wahl der Steuerklasse schon vor der Geburt des Kindes lässt sich unter Umständen der Elterngeldanspruch erhöhen. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von der Steuerklassenkombination des Paares ab. Faustregel für Arbeitnehmerinnen: Wer bislang in der Steuerklasse V war, sollte sofort nach Bekanntwerden der Schwangerschaft in die Steuerklasse III wechseln. Denn der Antrag auf den Wechsel muss spätestens sieben Monate vor dem Monat, in dem der Mutterschutz beginnt, gestellt werden.

Kindergeld bekommen

Kindergeld wird nach der Geburt nicht automatisch gezahlt. Die Eltern müssen es schriftlich beantragen – und zwar bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit . Dort gibt es die notwendigen Anträge zum Download; es ist aber auch möglich, den Antrag direkt online zu stellen. Tipp: Den Antrag am besten schon zum Ende der Schwangerschaft in Ruhe anschauen und vorab soweit wie möglich ausfüllen. Dann müssen die Eltern nach der Geburt nur noch die fehlenden Informationen ergänzen, wie beispielsweise die steuerliche Identifikationsnummer des Kindes. Die schickt das örtliche Finanzamt automatisch per Post, wenn das Kind beim Einwohnermeldeamt registriert wurde.

Wichtig: Seit 1. Januar 2018 können Eltern das Kindergeld nur noch sechs Monate rückwirkend erhalten. Aktuell gibt es 194 Euro monatlich für die ersten beiden Kinder; ab 1. Juli 2019 sind es pro Kind zehn Euro mehr. Wie viel die Eltern verdienen spielt für die Höhe des Kindergeldes keine Rolle.

Bei Krankenkasse anmelden

Direkt nach der Geburt, sollten Eltern den Nachwuchs bei ihrer Krankenkasse anmelden. Eine entsprechende Bescheinigung erhalten sie neben der Geburtsurkunde beim Standesamt. Sind beide Elternteile gesetzlich krankenversichert, wird das Baby kostenlos über Mutter oder Vater mitversichert. Wenn beide Elternteile Mitglieder von privaten Krankenversicherungen sind, muss auch für das Neugeborene eine eigene private Krankenversicherung abgeschlossen werden.

Wichtig: Der Antrag für die private Krankenversicherung muss innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt gestellt werden. Die Versicherung erfolgt dann ohne Gesundheitsprüfung und rückwirkend.

Absicherung für den Nachwuchs

Ihre private Haftpflichtversicherung sollten junge Eltern auf eine Familien-Police umstellen; das eilt aber nicht, da Kinder unter sieben Jahre als nicht deliktfähig gelten. Wer mit dem Gedanken spielt, seinen Nachwuchs über eine private Krankenzusatzversicherung beispielsweise für Chefarztbehandlung, Einzelzimmer oder alternative Heilmethoden zusätzlich abzusichern, sollte das frühzeitig machen. Denn ohne Vorerkrankungen sind die Tarife wesentlich günstiger zu haben. Spätestens wenn die Kinder aktiver werden, in Kindergarten und Schule gehen, ist außerdem eine Unfallversicherung oder alternativ eine Invaliditätsversicherung eine sinnvolle Absicherung. Sie zahlen für den Fall, dass das Kind durch einen Unfall oder eine schwere Krankheit dauerhaft beeinträchtigt wird.

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