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Praxisversicherung

Versicherungen für den niedergelassenen Mediziner

- Berufshaftpflicht als niedergelassener Arzt

Die Berufshaftpflichtversicherung gehört heute zur Standardabsicherung. Sie schützt den Versicherungsnehmer vor Schadenersatzansprüchen, die durch ihn oder durch seine Angestellten verursachte Personen-, Sach- und Vermögensschäden entstehen können.

- Besondere Rechtsschutz-Leistungen bei niedergelassenen Ärzten

Wichtiger Einschluss für Mediziner: Spezial-Straf-RS (Vorwurf von Vorsatzdelikten, z. B. bei: Tötung auf Verlangen, Verletzung von Privatgeheimnissen, Körperverletzung, Freiheitsberaubung, Nötigung, Unterlassene Hilfeleistung)

- Praxisinhalt und Praxisunterbrechung

Schutz der Praxis bei Feuer, Einbruch/Diebstahl, Leitungswasser und unbekannten Gefahren. Absicherung der Einnahmen im Falle einer Praxisunterbrechung nach einem Band, Wasserschaden o.ä.

Cyberschutz:

- Eine Cyberschutzversicherung deckt Kosten von Schäden, die durch Cyber-Angriffe entstehen

- Cyberschutzversicherung bei Finanz-/Reputationsschäden

- Eine Cyberschutzversicherung deckt Kosten von Schäden, die durch Cyber-Angriffe entstehen

- Ein integriertes Krisenmanagement sorgt für rasche Handlungsfähigkeit

- Finanzielle Schäden können so geringgehalten werden

- Reputationsschäden werden vermieden

- MLP bietet Beratung rund um passende Cyberschutzversicherung

Erfahren Sie mehr dazu im Video


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